Verordnung

BEI DER ANKUNFT

1. Registrierung der Dokumente
Bei der Ankunft sollen sich die Gäste umgehend in der Rezeption des Campings melden. Die Gäste muessen ein gültiges Dokument vorlegen und die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen notwendige Anmeldung für die P.S (Pubblica Sicurezza = Oeffentliche Sicherheit) ausfuellen und unterschreiben. Sie müssen auch die internen Regelungen zur Kenntnis nehmen. Minderjährige werden nur in Begleitung ihrer Eltern oder volljähriger Verwandter zugelassen. Die Direktion behaelt sich das Recht vor, die Gäste, die keine gueltigen Dokumente vorweisen koennen und die fuer dieses Camping nicht geeignet sind, abzulehnen.

2. Aushändigung des Campingspasses
Bei der Ankunft haendigt die Rezeption den Gästen einen Campingpass aus, der die Zufahrt zu dem Camping durch das automatische Einfahrtstor erlaubt. Der Campingpass ist im uebrigen auch nötig für alle Handlungen bei der Rezeption. Alle Campingpaesse muessen bei der Abfahrt an der Rezeption abgegeben werden. Die Benutzer der Plätze hinterlegen eine Kaution von 5 Euro (pro Campingpass). Diese Kaution wird bei Abgabe des Campingpasses zurueckerstattet.

3. Öffnungszeit der Kasse
Der Kassenschalter, wo die Zahlungen geleistet werden, ist zu den Zeiten geoeffnet, die dort angegeben sind. Zahlungen außerhalb dieser Zeit werden nicht angenommen. Bei der Ankunft sollen die Gäste die Restzahlung der vermutlichen Aufenthaltsdauer leisten. Die Berechnung des Aufenthalts wird der Zahl der Nächte gemäß und unabhängig von der Ankunftszeit berechnet.

4. Platzzuweisung
Die Direktion weist die Plätze zu. Sie kann je nach Lage der Dinge die Wünsche der Gäste beruecksichtigen. Die Vormerkung des Platzes sichert nur den Aufenthalt in den freien Zonen bei der Ankunft. Man kann nicht mehr als eine Einheit auf einem Platz einrichten. Die Aufstellung fuer den Aufenthalt von mehr als einem Auto und einem Zelt oder einem Auto und einem Wohnwagen oder einem Reisemobil wird gesondert berechnet. Die Plätze und die Toiletten und Duschen werden nach und nach, je nach der Zahl der Ankuenfte und der Regelung der Direktion, geoeffnet. Es ist absolut verboten, auch nur voruebergehend freie Plaetze mit Autos oder anderer persönlichen Einrichtung zu belegen.

5. Einweisung in Wohneinheit
Es ist der Direktion vorbehalten, die Wuensche des Kunden ueber den Typ des Bungalows, Maxi Caravan oder Stellplatz zu beruecksichtigen, aber sie kann nichts garantieren. Die Mitglieder der Direktion behalten sich das Recht vor, Vormerkungen gemäß der Verfügbarkeit ohne vorherige Benachrichtung zu verändern. Der Tagestarif beinhaltet nur einen Platz für ein Auto; ein eventuelles zweites Auto wird gesondert berechnet und auf dem unbewachten Parkplatz ausserhalb abgestellt. Die Zuweisung der Wohneinheiten ist von 15.00 bis 22.00 am Ankunftstag. Die vorgesehene Restzahlung für den Aufenthalt muß bei der Ankunft bezahlt werden. Die Kaution von 150,00 Euro für die Wohnwagen wird bei der Abfahrt zurueckerstattet nach der Kontrolle der Ordnung und der Reinlichkeit der Wohnungen und nach der Aushändigung des Passes und der Schlüssel bei der Rezeption. Man muß diese Kontrolle bei der Rezeption vor der Abfahrt bestellen. Der Gast kann eventuelle Probleme und Klagen in einer Stunde nach der Zuweisung in die Wohneinheit bei der Rezeption melden. Die Gäste werden gebeten, die gesamte Einrichtung nach der Bestandsliste in jeder Wohnung zu kontrollieren. Jeder Fehlbetrag muß sofort bei dem Empfangsbüro bekanntgeben werden.

6. Haustiere
Man muß die Anwesenheit von Haustieren bei der Ankunft im Camping bekanntgeben. Die Tiere müssen versichert sein und den Gesundheitsbestimmungen genuegen, die durch vorliegende Dokumente bestätigt werden. Sie koennen auf Verlangen einer Veterinaeruntersuchung während des Aufenthalts untergezogen werden. Es werden nur Tiere kleiner und mittlerer Größe aufgenommen

WÄHREND DES AUFENTHALTES

7. Besuche
Während des Aufenthalts in dem Camping sind die Besuche von anderen Leute während des Tages und der Nacht verboten, wenn sie nicht von der Direktion genehmigt worden sind. Die eventuellen Besucher koennen den Campingplatz waehrend der Oeffnungszeiten der Rezeption betreten, nachdem sie dort ein Dokument hinterlegt haben; sie können jedoch nicht mit einem Fahrzeug auf den Campingplatz fahren . Der Besuch darf höchstens eine halbe Stunde dauern; ist diese Zeit vergangen, muß der Besucher den Tagestarif des Campings zahlen.

8. Innere Straßenverkehrsordnung
Es ist verboten, mit Motorfahrzeugen auf den Campingplatz von 23.30 Uhr bis 7.00 und von 13.00 bis 14.30 zu fahren, auch nur zum Einfahren oder Ausfahren. Motorfahrzeuge müssen auf den Straßen des Campingplatzes im Schritt fahren und nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Radfahrer sollen eine gemäßigte Geschwindigkeit einhalten für ihre eigene und die allgemeine Sicherheit.

9. Ruhestunden
Von 13.00 bis 14.30 und von 23.30 bis 7.00 ist Lärm, der die Ruhe stören kann, zum Beispiel von Radio, Fernseher, Stereo, Musikinstrumenten ganz verboten. Um die allgemeine Ruhe zu respektieren, muß man auch in den uebrigen Zeiten eine gemäßigte Lautstärke von Radio, Fernseher, Stereo und Musikinstrumenten einhalten. Diese Zeit kann von der Direktion verändert werden. Die Verletzung dieser Anweisungen kann die Ausschließung aus dem Camping zur Folge haben.

10. Haustiere (sehen Punkt 7)
Haustiere muessen an der Leine gehalten werden, den Gesundheitsbestimmungen genuegen und die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Die Hunde muessen auch während ihrer hygienischen Spazierwege ausserhalb des Campingplatzes an der Leine gehalten werden; die Herrchen müssen die eventuelle Reinigung ausführen. Es ist verboten, die Tiere auf den Spielplatz und in die Schwimmbadzone zu bringen.

11. Aufsicht der Kinder
Die Campingdirektion uebt keine Aufsicht ueber die Taetigkeiten der Gaeste auf dem Campingplatz aus. Die Aufsicht ueber die Kinder wird ausschliesslich von den Eltern oder anderen Betreuungspersonen ausgeuebt, die auch Dritten gegenueber verantwortlich sind. Die Besitzer und Betreiber des Campings uebernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung dafuer. Die Eltern und ihre Betreuer sorgen dafür, dass Kinder keinen Schaden anrichten, auf dem Campingplatz und bei der Nutzung des Spielplatzes keine Risiken eingehen und die Ruhezeiten von 23.30 bis 7.00 Uhr einhalten von 13.00 bis 14.30 Uhr. Auch in der Schwimmbadzone muß die besondere Regelung beachtet werden.

12. Sanitäre Normen
Das Camping verfügt über einen akkuraten Reinigungsdienst, aber vertraut auch auf die Mitwirkung der Gaeste, um den Campingplatz so ordentlich wie moeglich zu halten. Es wird daran erinnert, daß die Abfälle in geschlossenen Beuteln in die dafuer bestimmten Behälter an dem Eingang des Campings geworfen werden müssen. Waschbecken und Spülsteine müssen nach den entsprechenden Anweisungen benutzt werden. Auch die Toiletten müssen in einer korrekten Weise benutzt werden. Eventuelle Schaeden, die von einem unpassenden Gebrauch dieser Gegenstände herrühren, gehen zu Lasten des Gastes. Es wird daran erinnnert, daß die chemischen WC nur in die dafuer bestimmten Abflüsse in den verschiedenen Toiletten entleert werden duerfen. Behinderte Gäste können die Schlüssel fuer das entsprechende WC bei der Rezeption abholen. Die Gäste müssen die Plätze und die Wohnwagen sauber und in Ordnung verlassen. In den Betten der Wohnwagen muß man Bettuecher und den Kopfkissenbezuege benutzen. Man kann sie auch bei der Rezeption mieten. Rauchen in den Wohnwagen ist verboten. Das Waschen der Autos ist verboten.

13. Infektionskrankenheite
Infektionskrankenheiten oder Verdacht darauf müssen der Direktion des Camping sofort bekanntgegeben werden.

14. Versicherung und innere Sicherheit
Die Direktion uebernimmt keine Haftung für Diebstähle, Unfaelle, oder Personen- und Sachschäden. Sie haftet auch nicht für die Schaeden, die bei Gewitter, Hagelschlag, Baum- oder Zweigschlag, Krankenheiten (auch die von Pflanzen), Epidemien, Brände, höhere Gewalt und so weiter, auftreten. Der Zeltende haftet für die Schäden, die seine Einrichtungen bei dritten Personen bewirken können; darum empfiehlt man die Deckung für eventuelle Schäden mit einem Versicherungschein R.C.T. mit bestätigter Haftung des Zeltenden oder seiner Angehörigen zu garantieren. Die Benutzung aller Einrichtungen (Schwimmbäder, Spielplatz, Sportanlagen) ist auf Risiko und Gefahr der Benutzer. Die Direktion haftet nicht für Unfaelle, die in dem Camping passieren können. Der Zutritt zu den Schwimmbädern ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Es ist verboten, Spiele zu machern, die vom Bademeister nicht erlaubt werden.

15. Schäden, Wegnehmen und Verlegung von Gegenstände
Die Direktion haftet nicht für eventuelle Schäden, Wegnehmen oder Verlegung von Gegenständen, Einrichtungen und Fahrzeugen der Gäste. Wer in irgendeiner Weise Gegenstände des Campings beschaedigt oder wegnimmt, muss diese Schäden ersetzen und die Gegenstände zurückgeben, wenn das möglich ist. Wenn die Gäste einen verlegten Gegenstände finden, müssen sie ihn der Direktion übergeben.

16. Mißwirtschaften
Die Gäste werden gebeten, die Direktion über eventuelle Einrichtungschäden oder Mißwirtschaften in dem Camping zu unterrichten.

17. Feuer und Barbecue
Anzünden von Feuer auf dem Boden ist verboten. Man kann das Barbecue benutzen, nur wenn es keine Gefahr bildet, und nach der Benutzung muß man das Feuer löschen.

18. BITTE BEACHTEN

Im Interesse aller Gaeste behaelt sich die Direktion das Recht vor, alle diejenigen Personen zu entfernen, die in schwerwiegender Art diese Regelungen nicht beachten oder die mit ihrem Betragen die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Campingplatz stoeren

BEI DER ABFAHRT

19. Plätze

Die Abfahrt muß von 8.30 bis 12.00 geschehen. Andernfalls wird der ganze Tagestarif für die Personen und die Plätze berechnet, unabhängig von der Ankunftszeit.

20. Wohneinheiten
Man muß die Wohnwagen am Morgen des Abfahrtstages von 8.30 bis 10 Uhr sehr gut sauber und geordnet verlassen mit sauberem Geschirr und Toepfen. Eventueller Bruch oder Mängel werden belastet. Die Kosten für die Endreinigung sind obligatorisch. Wenn man in dem Camping nach 12 Uhr bleibt, bezahlt man den ganzen Tagestarif für die Personen und das Auto, das auf dem Parkplatz ausserhalb gelassen werden muß. Man muß die reservierte Periode bezahlen, auch wenn sie nicht voll ausgenutzt wird.

21. Campingpass
Der Pass muss bei der Abfahrt ausschliesslich am Kassenschalter zurückgegeben werden. Andernfalls müssen wir 5,00 Euro für jeden nicht zurueckgegebenen Pass belasten. Der Pass muss bei der Abfahrt ausschliesslich am Kassenschalter zurückgegeben werden. Andernfalls müssen wir 5,00 Euro für jeden nicht zurueckgegebenen Pass belasten.